Anwendung des städtebaulichen Instrumentes der Städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme (SEM) gem. § 165 ff BauGB in Augsburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Aus einer Antwort der bayerischen Staatsregierung vom 03.05.2019 (Anlage) auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Mistol vom 04.04.2019 ergibt sich,
dass das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme seit seiner Einführung im Jahr 1971 in Bayern insgesamt 27 Mal zur Anwendung gekommen ist, davon allein in Augsburg 7 Mal. Nach Kenntnis der Staatsregierung kam es dabei in keinem einzigen Fall zu Enteignungsmaßnahmen.
Unsere Fraktion stellt daher folgende
Anfrage
1. Für welche Vorhaben wurde die städtebauliche Maßnahme nach §§ 165 ff BauGB im Stadtgebiet Augsburg angewandt?
2. Kam es hierbei in der Tat zu keinen Enteignungsmaßnahmen?
3. Wie sind die Erfahrungen der Verwaltung mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme?
Begründung
Mit Schreiben vom 15.05.2019 hat unsere Fraktion beantragt, für das neu zu entwickelnde Stadtquartier Haunstetten Südwest die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage nach Enteignungen gestellt und die Befürchtung geäußert, dass es der Stadt nicht gelingen könnte, in das Eigentum der nötigen Flächen für eine sinnvolle Quartiersentwicklung zu kommen. Deshalb halten wir es für eine sachliche Diskussion für wichtig, dass aufgezeigt wird, bei welchen Projekten eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurde und welche Erfahrungen damit gemacht worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Verena von Mutius Dr. Pia Haertinger
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende Mitglied des Bauausschusses
Eva Leipprand
Mitglied des Bauausschusses
Anlage:
Anfrage und Antwort der bayerischen Staatsregierung vom 03.05.2019