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14.06.2017

Dringlichkeitsantrag AVV-Tarifreform

Status: inhaltlich einstimmig angenommen | Kriterien für die Evaluation sollen bis zur Sommerpause von den verschiedenen Fraktionen eingeholt werden

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur BSV/17/00464 „Reform des AVV-Gemeinschaftstarifes zum 1.1.2018“ stellen wir folgenden

 

Ergänzungsantrag:

Neuer Tenorpunkt 7:

7. Nach zwei Jahren erfolgt eine ausführliche Evaluation im Hinblick auf die gesteckten Ziele der Tarifreform. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, wie die „Verlierer“ der Reform (Gelegenheitsfahrer innerhalb der Zone 10 [bisher ein Streifen], Abo-Kunden mit Preishärten [Pendler zwischen Zone 30 und 20 oder zwischen zwei bis drei Außenzonen], Nutzer des bisherigen Seniorentickets, Nutzer des bisherigen Sozialtickets) ihr Mobilitätsverhalten bzw. ihr Kaufverhalten im Sinne der Reform verändert haben oder eben nicht.

 

Begründung:

Grundsätzlich halten wir die Tarifreform für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch enthält die Reform einige „Härten“, die zumindest nicht automatisch dazu führen werden, dass die betroffenen Kunden plötzlich das teurere Abo kaufen oder vom Gelegenheitskunden zum Abokunden werden. Die 9-Uhr-Beschränkung der Sparabos mag aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Betriebsablaufs sinnvoll sein, sie widerspricht aber dem grundsätzlichen Ziel mehr Kunden dauerhaft an den ÖPNV zu binden und Mobilität zu vereinfachen. Die weiter andauernde Bindung der Monatskarten an den Kalendermonat ist ebenfalls für Kunden (speziell von außerhalb) schwer nachvollziehbar. Eine ausführliche Evaluation der Tarifreform nach zwei Jahren ist daher absolut nötig, um gegebenenfalls an einzelnen Punkten im Hinblick auf die gesteckten Ziele der Reform nachsteuern zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stephanie Schuhknecht                 Martina Wild                              Cemal Bozoğlu

stellv. Fraktionsvorsitzende                Fraktionsvorsitzende                     stellv. Fraktionsvorsitzender

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