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    Stadtverband AugsburgStadtratsfraktion

    Stadtratsfraktion

    28.03.2018

    Parkanlage an der Windprechtstraße

    Status: in Bearbeitung

     

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

    im Südosten des Antonsviertels liegt an der Windprechtstraße in direkter Nähe zum Servatiusstift eine Parkanlage, die bis vor einem Jahr auch noch öffentlich zugänglich war und von der dortigen Bevölkerung gerne als Freizeit- und Erholungsfläche genutzt wurde (Hauptflurnummer 5060). Seit 2017 sind Teile der eingezäunten bzw. im Osten und Süden mit einer Mauer eingegrenzten Parkanlage geschlossen und nicht mehr zugänglich. Außerdem wurden Gehölze und einzelne Bäume entfernt.

    Im Flächennutzungsplan der Stadt ist die Parkanlage als gemischte Baufläche ausgewiesen, während im Süden eine bebaute Wohnbaufläche angrenzt und im Westen und Norden eine Gemeinbedarfsfläche für „Fürsorge“. Soweit uns bekannt, gehört ein Großteil der Fläche dem Freistaat Bayern und kleinere Teile der Stadt Augsburg.

    Wir stellen zu dieser Parkfläche folgenden

    Antrag:

     

    1.      Die Verwaltung stellt die Besitzverhältnisse des Parks dar und seit wann und warum der Park geschlossen ist.

    2.      Die Verwaltung berichtet über den Zustand und die ökologische Wertigkeit des Grüns im Park (Biotopkartierung o.ä.).

    3.      Der Flächennutzungsplan im Umgriff des Parks wird so geändert, dass der Park als „allgemeine Grünfläche“ ausgewiesen wird.

    4.      Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, die Anlage sobald als möglich schrittweise für die Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen und dabei die ökologische Wertigkeit in hohem Maße zu erhalten (evtl. ist ein Parkpflegewerk zu beauftragen). Gegebenenfalls ist mit dem Eigentümer darüber zu verhandeln.

    5.      Die Verwaltung stellt die Grünpflege und die Wegesicherung innerhalb des Parks sicher. Auch hier muss eine Lösung mit dem Eigentümer gefunden werden.

     

    Begründung:

    Die Parkanlage an der Windprechtstraße muss als städtische Grünfläche erhalten bleiben, da sie die einzige Grünfläche im Quartier ist und ein großer Teil des Parks als kartiertes Biotop (Biotop-Nr. 1446-001) ausgewiesen ist. Die Ausweisung als gemischte Baufläche ist daher in FNP zu ändern, um eine Abholzung und Bebauung dauerhaft auszuschließen.

    Die Zugänglichkeit des Parks muss wieder hergestellt werden. Da vermutlich die fehlende Pflege und die Wegesicherung innerhalb der Grünanlage zur Schließung geführt haben, muss mit dem Eigentümer eine Lösung gefunden werden, um dies dauerhaft zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger des Quartiers erwarten zurecht eine schnelle (Wieder)Öffnung ihres beliebten „Rückzugsorts“.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Martina Wild                      Antje Seubert               Stephanie Schuhknecht

    Fraktionsvorsitzende                       Stadträtin                                  stellv. Fraktionsvorsitzende

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