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09.06.2011

Sanierung Barfüßerkirche

Augsburg, den 09.06.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Barfüßerkirche feiert ihr 600-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass haben wir, und sicherlich auch die anderen Stadträte, ein Schreiben von Pfarrer Zelinsky erhalten. In diesem Schreiben wird anschaulich die Geschichte der Barfüßerkirche und ihre historische Verbindung zur Stadt, aber auch ihre Bedeutung für das Stadtbild mitten in der Altstadt von Augsburg dargestellt.
Aus dem Schreiben ging weiter hervor, dass die Barfüßerkirche stark sanierungsbedürftig ist und Sanierungskosten in Höhe von 500.000.-€ aufzubringen sind. Ein Zuschuss zu den Sanierungskosten wurde von der Stadt abgelehnt.
Anlässlich der Zuschussablehnung wurde bekannt, dass die Barfüßerkirche nicht in der Liste erhaltungs- und förderfähiger Bauten aufgenommen ist.
Nach unserer Kenntnis wurde allerdings in der Vergangenheit die Sanierung von Kirchen, die das Stadtbild prägen, gefördert, so etwa St. Anna, ev. und kath. St. Ulrich und  St. Peter.

Unsere Fraktion stellt daher folgende Anfrage:

1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Bezuschussung der Sanierung von Kirchen im Augsburger Stadtgebiet? Gibt es hierzu feste Zuschussrichtlinien? Welche Kirchensa-nierungen wurden in den letzten Jahren mit welchen städtischen Zuschüssen unter-stützt?
2. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um in die Liste der erhaltungs- und förderfähigen bauten von öffentlichem Interesse aufgenommen zu werden?
3. Wer entscheidet über die Aufnahme und
4. welche Gründe sprechen gegen eine Aufnahme der Barfüßerkirche?

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben, Eva Leipprand, Verena von Mutius

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