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    Stadtverband AugsburgStadtratsfraktion

    Stadtratsfraktion

    01.06.2017

    Tempo 50 Haunstetter Straße bis Königsbrunn

    Status: beantwortet

    Antwort vom 06.12.2018 vom Baureferat

     

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

     

    mit unserer Anfrage vom 12.04.2017 zur Umsetzung des Lärmaktionsplans - Tempo 50 in der Haunstetter Straße wollten wir u.a. wissen, ob die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sind, um die veralteten Lichtsignalanlagen der kompletten Strecke von der Einmündung der Inverness-Allee in die Haunstetter Straße bis zur Stadtgrenze im Süden durch intelligent geschaltete Ampeln austauschen zu können. Mit der Antwort der Verwaltung vom 09.05.2017 ist nun sicher, dass die Haushaltsmittel dafür ausreichend sind.

    Damit ist aus unserer Sicht auch die Möglichkeit gegeben, auf dem gesamten Streckenabschnitt der Haunstetter Straße bis zur Stadtgrenze im Süden Tempo 50 umzusetzen.

    Unsere Fraktion stellt daher folgenden

     

    Antrag:

     

    Die Verwaltung wird beauftragt

    1. auf der gesamten Strecke von der Einmündung der Inverness-Allee in die Haunstetter Straße bis zur Stadtgrenze Königsbrunn im Süden die veralteten Steuerungen der Ampelanlagen auszutauschen
    2. und sodann auf der gesamten Strecke bis zur Stadtgrenze Königsbrunn Tempo 50 einzuführen.

     

    Begründung:

    Straßenverkehrslärm ist seit langem die dominierende Lärmquelle in Deutschland. Nachgewiesen ist auch, dass Verkehrslärm gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringt.

    Eine Reduzierung der Geschwindigkeit verringert grundsätzlich auch die Lärmemission und ist eine sehr kostengünstige Maßnahme zur Reduzierung der Belastung der AnwohnerInnen mit Lärm und nicht zu vergessen mit Luftschadstoffen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h in der Haunstetterstraße entlastet nach den Berechnungen des Büros Möhler + Partner AG 700 Menschen am Tag und 800 Menschen in der Nacht um 1-2 dB(A) (Seite 39 Lärmaktionsplan der Stadt Augsburg 2013). Diese Entlastung muss es auch für die AnwohnerInnen der übrigen Straßenabschnitte bis zur Stadtgrenze Königsbrunn geben.

    Nachdem die Finanzmittel im Haushalt 2017/2018 ausreichend sind, um auf der gesamten Strecke die veraltete Steuerungsanlage auszutauschen und somit die gesamte Ampelsteuerung einer geänderten Geschwindigkeit angepasst werden kann, ist es aus Sicht unserer Fraktion nur konsequent alle Anlagen zu erneuern und auf der gesamten Strecke bis zur Stadtgrenze Königsbrunn Tempo 50 einzuführen. Auch wenn die “Alte B17” noch nicht auf der Gesamtlänge als „Lärmbrennpunkt“ im Lärmaktionsplan enthalten ist, so ist es doch verkehrstechnisch folgerichtig, keine unterschiedlichen Geschwindigkeitsvorgaben auf der Gesamtstrecke festzulegen, zudem auch in der Fortführung der Straße auf dem Gebiet der Stadt Königsbrunn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h besteht.

    Auch wenn dieser “übrige Streckenabschnitt” aufgrund der vorgegebenen Berechnungsmethoden und örtlicher Gegebenheiten nicht als “Lärmbrennpunkt” eingestuft wurde, so liegen auch in diesem Abschnitt (an der Landsberger- und Königsbrunner Straße) eine dichte Wohnbebauung und ebenfalls eine hohe Belastung der AnwohnerInnen durch den Straßenverkehr vor. Deshalb fordern auch AnwohnerInnen der Landsberger- und der Königsbrunner Straße sowie BewohnerInnen und MitarbeiterInnen des Ruhesitzes Wetterstein eine Temporeduzierung auf 50 km/h. Eine unterschiedliche Geschwindigkeit in den verschiedenen Streckenabschnitten ist aus Gründen der Lärm- und Luftschadstoffreduzierung weder sinnvoll noch für die AnwohnerInnen nachvollziehbar.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Christian Moravcik                            Cemal Bozoğlu                     Martina Wild

    Mitglied im Bau- und Umweltausschuss           verkehrspolitischer Sprecher              Fraktionsvorsitzende

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