Entschädigung der Stadträt*innen und Finanzierung der Fraktionsgeschäftsstelle
Stand: Juli 2020
Aufwandsentschädigung der Stadträt*innen
Mitglied des Augsburger Stadtrats zu sein ist ein Ehrenamt, welches die Allermeisten neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Jedes Mitglied des Stadtrats erhält hierfür aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1641€ plus 60€ als Mobilitätspauschale. Die Versteuerung dieser Beträge obliegt den einzelnen Stadtratsmitgliedern.
Einer Fraktion mit 14 Mitgliedern stehen neben der/dem Fraktionsvorsitzenden drei Stellverter*innen und nach den städtischen Beschlüssen somit 237,50% an zusätzlicher Aufwandsentschädigung zu. Die Grüne Fraktion hat sich jedoch für eine Doppelspitze und zwei Stellvertreter*innen entschieden. Diese vier bilden den Fraktionsvorstand und haben die zusätzliche Entschädigung wie folgt unter sich aufgeteilt: Die beiden Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich 1421,52€ im Monat (86,625%), also insgesamt 3122,52€. Die Stellvertreterin erhält zusätzlich 492,30€ im Monat (30%), also insgesamt 2193,30€. Der Stellvertreter erhält zusätzlich 562,04€ im Monat (34,25%), also insgesamt 2263,04€.
Sitzungsgeld
Für die Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse und weiterer vom Stadtrat eingerichteter Gremien (z.B. Beiräte) sowie für Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen können Stadträt*innen ein stündlich abgerechnetes Sitzungsgeld bekommen, wenn sie nachweisen, dass ihnen geschäftliche oder private Nachteile durch die Anwesenheit bei Sitzungen entstehen. Wer dies nicht nachweisen kann (z.B. Rentner*innen), erhält kein Sitzungsgeld. Die Höhe des Sitzungsgelds ist abhängig vom Status (Selbstständigkeit [31€/Stunde] oder "häusliche Nachteile" [21€/Stunde]) und wird maximal für 10 Stunden pro Tag ausbezahlt. Auch Sitzungsgelder müssen von den Stadtratsmitgliedern versteuert werden.
Bei abhängig beschäftigten Stadträt*nnen kann der/die jeweilige Arbeitgeber*in von der Stadt Verdienstausfall für die Zeiten der Abwesenheit von der Arbeit (innerhalb der Kernarbeitszeit) beantragen. Im Gegenzug bezieht der/die Stadträt*in weiter sein/ihr volles Gehalt.
Finanzierung der Fraktionsgeschäftsstelle und des Personals
Die Fraktion erhält von der Stadt Augsburg als Sachmittelpauschale monatlich 3821€ zum Unterhalt ihrer Geschäftsstelle. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 153€ und 262€ pro stimmberechtigtem Fraktionsmitglied (153 + 14*262 = 3821). Stadtrat Raphael Brandmiller von Generation AUX ist mit der GRÜNEN Stadtratsfraktion eine Fraktionsgemeinschaft eingegangen. Im Gegenzug erhält die GRÜNE Fraktion seine monatliche Sachmittelpauschale von 415€. Der Fraktion stehen damit insgesamt 4236€ zur Verfügung.
Für die Einstellung von Personal erhält die Fraktion momentan den Betrag einer Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 15 und 1,5 Stellen(150%) in der Entgeltgruppe 9c des TVöD. Dies entspricht aktuell 18.391,67€ im Monat.
Entschädigungen bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg ist an gut 50 Unternehmen, Zweckverbänden und Vereinen beteiligt, oder die alleinige Eigentümerin. In die Gremien dieser Beteiligungen entsendet die Stadt Vertreter*innen, in aller Regel aus der Mitte des Stadtrats. Da diese "Ämter" tatsächlich ausschließlich von Stadtratsmitgliedern bekleidet werden, soll auch über die dort gezahlten Entschädigungen Transparenz hergestellt werden. Auch diese Entschädigungen sind voll zu versteuern und ab einem jährlichen Gesamtbetrag von über 6400€ pro Person laut §20a Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung an die Stadt zurückzuführen. Aufgeführt sind hier nur Beteiligungen mit mind. 3 städtischen Vertreter*innen, da in 1er- oder 2er-Gremien in aller Regel die Oberbürgermeisterin, oder Vertreter*innen der CSU entsandt sind.
Unternehmen | Entschädigung |
Abfallzweckverband Augsburg | 50€ im Monat |
Abwasserverband Augsburg-West | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Abwasserverband Augsburg-Ost | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Abwasserverband Untere Wertach | 55€ pro Sitzung |
Krankenhauszweckverband Augsburg | 90€ im Monat |
Landschaftspflegeverband Zusam | 55€ pro Sitzung |
Regionaler Planungsverband | 40,90€ pro Sitzung (2-3 mal im Jahr) |
Zweckverband Rettungsdienst | 50€ pro Sitzung (ab über 5 Stunden 100€), zusätzlich Verdienstausfall für Angestellte |
Zweckverband Kurhaus | 40€ pro Sitzung |
Zweckverband Sparkasse Augsburg-Friedberg | 150€ pro Sitzung (ca. 2 mal im Jahr) |
Stadtsparkasse Augsburg | Abrechnung noch nicht erfolgt |
Klinikum Augsburg | existiert mittlerweile als Uniklinik ohne städtische Beteiligung |
Abfallverwertung Augsburg GmbH (AVA) | 175€ pro Sitzung |
Augsburg Innovationspark | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Augsburger Flughafen | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Schwabenhallen- und Messegesellschaft (ASMV) | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Hessingpark-Clinic GmbH | 1300€ pro Jahr |
Kurhaustheater GmbH | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Kongress am Park Betriebs GmbH | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Regio Augsburg Wirtschaft GmbH | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Stadtwerke Holding GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Energie GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Projektgesellschaft mbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Wasser GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Verkehrs GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Carsharing GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke KreativWerk GmbH & Co. KG | 100€ im Monat |
Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) und Augsburger Verkehrs-Servicegesellschaft (ASG) | jeweils 1200€ pro Jahr |
Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH und Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH (ehemals WBG und AGS) | Abrechnung noch nicht erfolgt
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Zoologischer Garten | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Deutscher Städtetag | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung (Reiseantritt bis Rückkunft) |
Bayerischer Städtetag | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung (Reiseantritt bis Rückkunft) |
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Erholungsgebieteverein Augsburg | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Landschaftspflegeverband Stadt Augsburg | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Waldbesitzervereinigung | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Volkshochschule | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Jobcenter | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Abführung an den Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grüne Stadträt*innen sollen von ihrer Aufwandentschädigung einen gewissen Anteil an den Stadtverband als Spende abführen. Zuletzt wurde dies bei der Stadtversammlung am 24.04.13 wie folgt neu geregelt: Stadträt*innen sollen ab Mai 2014 25% ihrer Aufwandsentschädigung an die Partei abführen. Der/Die Fraktionsvorsitzende und seine/ihre beiden Stellvertreter*innen sollen ab Mai 2014 12,5% von ihrer zusätzlichen Aufwandsentschädigung abführen. Alle gewählten Stadträt*innen haben sich freiwillig zur Einhaltung dieser Regel verpflichtet.
Die Abführung tätigen die Stadtratsmitglieder von ihrem Netto, also erst nach der Versteuerung. Dies bedeutet, dass der Anteil der Abführung real deutlich höher als 25% liegen kann, je nach persönlichem Steuersatz.
Die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus den Beteiligungsunternehmen werden bei der Abführung nicht berücksichtigt. Freiwillige Abführungen sind natürlich möglich.