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Stadtverband AugsburgHome
10.01.2021

Anpassung: Maskenpflicht beim Fahrradfahren nur noch in gemeinsamen Bereichen mit dem Fußverkehr nötig

Die Stadt Augsburg wollte ursprünglich keine Maskenpflicht für den Radverkehr. Allerdings sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern keine Ausnahme für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vor. Seit Jahresanfang galt daher die Maskenpflicht in Augsburg auch auf dem Rad. 

Allerdings trifft das von der Verordnung genannte Kriterien, wonach dort eine Maske zu tragen sei, wo sich „(…) Menschen (…) auf engem Raum (…) aufhalten“ auf den Fahrradverkehr an vielen Orten nicht zu. Schließlich finden dort, wo  eigene Radwege oder Radspuren genutzt werden,  nahezu keine Begegnungen im Nahbereich statt. 

Die für Corona zuständigen Personen in der schwarz-grünen Stadtregierung, darunter Gesundheitsreferent Reiner Erben (GRÜNE) und Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU), haben sich dieser Problematik nun angenommen und heute eine in diesem Punkt überarbeitete städtische Allgemeinverfügung herausgegeben: Die Maskenpflicht auf dem Rad gilt künftig nur noch dort, wo sich der Radverkehr langsam bewegt und es zu häufigen Kontakten mit den Fußgängerinnen und Fußgängern kommt. Dies ist v.a. in für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf gemeinsamen Geh- und Radwegen der Fall. Auf Radspuren im Fahrbahnbereich und auf getrennten Rad- und Gehwegen muss hingegen keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.


Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die nach Bekanntwerden der Problematik auf eine entsprechende Überarbeitung
hingearbeitet hatte, freut sich über diese pragmatische und sinnvolle Lösung. Dr. Deniz Anan, mobilitätspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion, erklärt hierzu: „Die Maskenpflicht überall auf dem Fahrrad zu verhängen, wäre übertrieben gewesen. Ich freue mich außerordentlich, dass der Wunsch der GRÜNEN nach Anpassung dieser Regelungen so schnell erfüllt werden konnte.“

Verena von Mutius-Bartholy, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, ergänzt: „Die neue Regelung ist sinnvoll und bringt Infektionsschutz und Verkehrssicherheit ins Gleichgewicht."

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Harald Siedler aus Augsburg schrieb am Freitag, 15.01.21. 08:43:
Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht auch keine Ausnahmen für Kraftfahrer vor. Warum hat man nur die Radfahrer mit einer Maskenpflicht belegt, nicht jedoch auch Kraftfahrer? Das Virus unterscheidet wohl nicht zwischen Cabrio- und Mopedfahrern einerseits und Radfahrern andererseits.

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