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19.11.2014

„BürgerInnen beteiligen, Energiekonzept erstellen und Zusammenarbeit neutral prüfen lassen!“

GRÜNE Anforderungen zur Frage einer Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Augsburg und Erdgas Schwaben

Beschluß der Grünen Stadtversammlung am 19.11.2014

Die Stadtwerke Augsburg und Erdgas Schwaben planen eine Zusammenarbeit. Schon in der Stadtratssitzung im November soll per Grundsatzbeschluss festgelegt werden, ob es eine Zusammenarbeit geben soll und welche Form der Zusammenarbeit gegebenenfalls bis zum nächsten Frühjahr konkret vorbereitet und im Detail ausgearbeitet werden soll. Über diese Form soll dann im April oder Mai 2015 endgültig im Stadtrat abgestimmt werden.

Durch die Unternehmensberatung A.T.Kearney wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die drei Modelle der Zusammenarbeit geprüft hat:

* Eine strategische Kooperation

* Ein Joint Venture

* Eine Fusion

Die Abstimmung über die zukünftige Form der Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Augsburg und Erdgas Schwaben ist für die Augsburger GRÜNEN eine der zentralen und wichtigsten Abstimmungen in der aktuellen Stadtratsperiode. Bis auf eine sehr knappe Meldung auf der Internetseite der Stadt Augsburg gibt es allerdings keine öffentlichen Informationen und Details zur geplanten Zusammenarbeit. Dies ist der Dimension und Tragweite dieser Stadtratsentscheidung aus unserer Sicht überhaupt nicht angemessen.

Ob eine Kooperation, ein Joint Venture oder eine Fusion zwischen beiden Unternehmen sinnvoll ist, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Auf Basis der bisher vorliegenden Informationen kann keine fundierte Entscheidung im Stadtrat getroffen werden. Deshalb lehnen die Augsburger GRÜNEN es ab, dass nun vorschnell ein Grundsatzbeschluss getroffen wird.

Vor einer Abstimmung über das weitere Vorgehen müssen folgende drei Punkte erfüllt sein:

1. Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Augsburgerinnen und Augsburger haben ein Recht darauf, über die Veränderungen „ihres“ Stadtwerks informiert zu werden und darüber auch ausreichend mitdiskutieren zu können. Deshalb ist es notwendig vor jeglicher Grundsatzentscheidung und/oder Stadtrats-Abstimmung umfassend zu informieren und die Öffentlichkeit sowie Verbände und Initiativen mit einzubinden. Es ist nicht verständlich, warum die erst vor kurzer Zeit aufgekommene Frage der Zusammenarbeit nun innerhalb einer kurzen Zeitspanne entschieden werden muss. Zudem muss insbesondere erklärt werden, warum überhaupt Formen einer Zusammenarbeit geprüft werden sollten. Mehr Zeit für eine Öffentlichkeits-beteiligung ist daher dringend notwendig.

Wir fordern:

* Fakten über die geplante Fusion vor weiteren Diskussionen

* Eine Informationsveranstaltung, bei der die Stadtwerke, Erdgas Schwaben und die Stadtregierung die Öffentlichkeit detailliert informieren und Fragen beantworten.

* Eine öffentliche ExpertInnenanhörung; diese kann z.B. durch den Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss des Stadtrats vorbereitet und organisiert werden. Alle Fraktionen im Stadtrat können ExpertInnen für die Anhörung benennen. Organisationen und Initiativen wie attac, die Wasserallianz und die Lokale Agenda werden ebenfalls eingebunden.

2. Erstellung eines Energiekonzeptes

Eine der zentralen Herausforderungen für die Stadtwerke ist die Unterstützung der Energiewende und ihre Umsetzung vor Ort (lokale Projekte der Energiewende wie Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke, intelligente Netze, Contracting, Energieberatung, Solardachausbau). Bisher ist nicht ersichtlich, was eine Zusammenarbeit der Stadtwerke Augsburg und Erdgas Schwaben an Verbesserungen und konkreten Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energiesparen und Energieeffizienz für die Stadt Augsburg sowie für die Stadtwerke Augsburg mit sich bringt. In den bisher veröffentlichten Angaben wird die Energiewende nicht erwähnt.

Wir fordern:

* Erstellung eines Energiekonzepts inklusive der Planungen und konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der Energiewende vor Ort. Dieses Konzept muss Bedingung sein für eine Entscheidung über eine Zusammenarbeit und vor einem Beschluss im Stadtrat vorliegen.

3. Neutrale Prüfung der Auswirkungen einer Zusammenarbeit

Die Stadtwerke Augsburg sind zu 100 Prozent in der Hand der Stadt Augsburg. Wenn es zu einer Fusion der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben kommt, gilt dieser Grundsatz nicht mehr. Einen Anteil an den Stadtwerken Augsburg hätte dann die Thüga AG mit Sitz in München. Eine Fusion soll nach den derzeit vorliegenden Informationen der Unternehmensberatung „Einsparungen“ von 9,5 bis 11,3 Millionen Euro bringen. Dabei wird überhaupt nicht erklärt, worin diese „Einsparungen“ konkret bestehen.

Wir fordern:

* Die Erstellung einer neutralen Vergleichsstudie, in der die möglichen Arten der Zusammenarbeit auf die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen hin überprüft werden. Der Stadtrat soll nicht auf der Basis einer einzigen Machbarkeitsstudie einer Unternehmensberatung entscheiden.

Außerdem müssen folgende Fragen im Vorfeld einer Entscheidung beantwortet werden:

* Welche Rechte verbleiben der Stadt Augsburg, wenn sie nicht mehr alleiniger Anteilseigner ist? Wie verändert sich die Position der Stadt Augsburg?

* Welche Rechte erhält die Thüga-AG? Kann sie Gewinne der Stadtwerke Augsburg abschöpfen, wenn ja bis zu maximal welcher Höhe? Welchen Anteil hat die Thüga-AG konkret? Welche Konsequenzen hat es, wenn die Thüga Anteile oberhalb der Sperrminorität von 25 Prozent hat?

* Welche Dienstleistungen soll die Thüga AG erbringen? Welche Dienstleistungen werden durch die Beteiligung der Thüga AG billiger bzw. was kann die Thüga AG besser?

* Führen die Einsparungen trotz der Prämisse „keine betriebsbedingten Kündigungen“ mittel- und langfristig zum Personalabbau? Wie wird ausgeschlossen, dass nicht durch die „Hintertüre“ in den nächsten Jahren nach einer Fusion Personal abgebaut wird?

* Wie können die Einsparungen von 9,5 bis 11,3 Millionen Euro im Detail erzielt werden? In welchen Bereichen würde eine Fusion einen Mehrwert haben?

* Ist es rechtlich möglich und wird angestrebt eine vertragliche Absicherung vorzunehmen zum Schutz vor einem Weiterverkauf der Thüga-Anteile an Dritte?

* Verändert sich die Abführung an die Stadt im Falle einer Fusion? Verändert sich die Konzessions-abgabe?

* Wie wird das im Grundsatzbeschluss vom 23.06.14 zur Zusammenarbeit mit Erdgas Schwaben formulierte Ziel der Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes zum Erhalt und Ausbau eines attraktiven ÖPNVs gewährleistet?

* Wie soll das fusionierte Unternehmen zukünftig heißen? Soll es eine neue Marke geben? Wer entwickelt diese ggf.? Welche Werbemaßnahmen sind ggf. beabsichtigt?

* Warum soll eine Fusion überhaupt angestrebt werden? Worin liegen die Vorteile für die Stadtwerke sowie für die Stadt?

Angenommen auf der Stadtversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband

Augsburg am 19.11.2014

Kategorien:Resolutionen Energiewende Fusion
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