Schriftliche Mitgliederbefragung zur Grünen Oberbürgermeister*in - Kandidatur für die Kommunalwahl 2020
Die Findung des/der OB-Kandidat*in von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Kommunalwahl 2020 soll durch eine schriftliche Befragung aller Parteimitglieder auf eine breite Basis gestellt werden. Gleichzeitig ist diese Mitgliederbefragung für die Augsburger Grünen ein bewährtes und bereits für die Kommunalwahl 2014 erfolgreich durchgeführtes Prozedere. Die Augsburger Grünen werden eine schriftliche Mitgliederbefragung über die Kandidatin oder den Kandidaten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stadtverband Augsburg für das Oberbürgermeister*innen-Amt nach folgenden Regeln durchführen:
1) Die Entscheidung über eine Mitgliederbefragung zur Oberbürgermeister*innen-Kandidatur erfolgt durch Beschluss der Stadtversammlung.
2) Die Mitgliederbefragung wird vom Vorstand der Augsburger Grünen durchgeführt. OB-Kandidat*innen sind von der Mithilfe und Mitarbeit bei der Durchführung ausgeschlossen.
3) Es finden drei öffentliche Veranstaltungen statt, bei denen sich die Kandidat*innen vorstellen und Fragen beantworten können.
4) Die schriftliche Befragung der Mitglieder erfolgt anonym per Briefwahl. Der Versand der Briefe erfolgt am 27.05.2019. Jedes Mitglied kann eine Stimme an eine/einen der Kandidat*innen vergeben. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen – Stadtverband Augsburg, die bis zum 20.05.2019 Parteimitglied geworden sind und mindestens einen Beitrag bezahlt haben.
5) Die Befragung erfolgt durch Zurückschicken der Abstimmungsscheine an die auf dem Briefumschlag genannte Adresse eines Rechtsanwaltes, der vom Vorstand beauftragt wird, bis zum 18.06.2019. Es ist auch möglich die Abstimmungsscheine beim Büro des Rechtsanwaltes im Briefkasten einzuwerfen. Es gilt der Eingangstag der Briefe beim Rechtsanwalt, nicht der Poststempel.
6) Die Auszählung erfolgt durch den Notar im Notariat. Diese Auszählung ist mitgliederöffentlich Über den Termin der Auszählung werden die Mitglieder vorab informiert. Das Ergebnis wird im Anschluss an die Auszählung veröffentlicht.
7) Wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt, entscheidet die Mitgliederbefragung der Augsburger Grünen für sich. Sollte im ersten Wahlgang keine/r der Bewerber*innen eine absolute Mehrheit erreichen, so wird eine Stichwahl zwischen den beiden bestplazierten Bewerber*innen durchgeführt. Die Wahlmöglichkeiten der Stichwahl werden bereits auf dem Abstimmungsschein des ersten Wahlgangs angegeben und zur Abstimmung gestellt.
8) Die Mitgliederbefragung ist eine Empfehlung der Parteibasis an die Aufstellungsversammlung, aber rechtlich nicht bindend. Ein Quorum ist nicht erforderlich.
9) Unabhängig von der Mitgliederbefragung muss nach dem Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (§ 29) ein/e OB-Kandidat*in per Abstimmung auf einer Aufstellungsversammlung aufgestellt werden. Auf dieser Aufstellungsversammlung hat jedes Grüne Mitglied mit Kommunalwahlrecht in Augsburg Stimmrecht.
10) Die Kosten für die Mitgliederbefragung werden durch den Stadtverband der Augsburger GRÜNEN finanziert und als Posten in den Haushalt aufgenommen.
Zeitschiene:
15. März 2019 Stichtag für den Eingang von Bewerbungen zur OB-Kandidatur
20. März 2019 Beschluss der Stadtversammlung für eine schriftliche Mitgliederbefragung
20.05.2019 Stichtag Parteieintritt für Neumitglieder um bei der Mitgliederbefragung mitmachen zu dürfen
XX.XX.XX Termine für die 3 Wahlforen (werden noch vom Vorstand beschlossen)
27.05.2019 Unterlagen zur Mitgliederbefragung werden versandt
18.06.2019 Stichtag für den Eingang der Wahlbriefe Notarielle Auszählung der Wahlbriefe und Bekanntgabe des Ergebnisses
26.06.2019: Aufstellungsversammlung
15.03.2020: Kommunalwahl
Beschluss der der Stadtversammlung am 20. März 2019