Frei fließender Lech / Lech Renaturierung

Die Augsburger Grünen lehnen den geplanten Neubau eines Wasserkraftwerks im Naturschutzgebiet am Lech ab und unterstützen die Unterschriftensammlung der Lechallianz. Nach Möglichkeit soll stattdessen eine Renaturierung des Lechs im Gebiet zwischen Staustufe 23 und Hochablass erfolgen.

Beschluss der Stadtversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Stadtverband Augsburg am 28. April 2010:

Die Augsburger Grünen lehnen den geplanten Neubau eines Wasserkraftwerks im Naturschutzgebiet am Lech ab und unterstützen die Unterschriftensammlung der Lechallianz. Nach Möglichkeit soll stattdessen eine Renaturierung des Lechs im Gebiet zwischen Staustufe 23 und Hochablass erfolgen.

Die Vorteile einer Lechrenaturierung sind:

• Erlebnisraum am Wasser für die Augsburger Bevölkerung

• Hochwasserschutz

• Trinkwasserschutz

• Ökologische Aufwertung des Naturschutzgebietes

Wie auch die Parlamentariergruppe Frei Fließende Flüsse des Deutschen Bundestags betrachten wir das geplante Projekt mit großen Bedenken. Denn der geplante Standort des E.ON Lech-Wasserkraftwerks liegt in der letzten größeren freien Fliessstrecke des bayerischen Lechs im Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Stadtwald Augsburg". Das Schutzgebiet beinhaltet wertvolle Reste der alten Flusslandschaft. Neben Heiden und Schneeheide-Kiefernwäldern auch Kalkflachmoore, Quellbäche, Quellfluren und wechselfeuchte Areale.

Wir appellieren deshalb

• an die Bayerische Staatsregierung, alles dafür zu tun, dass die letzte naturnahe Fließstrecke des Lechs - eines Flusses, der bereits in starkem Maße unter der Energiegewinnung aus Wasserkraft leidet - erhalten bleibt und der Flussabschnitt baldmöglichst fachgerecht renaturiert wird,

• an die Firma E.ON-Wasserkraft, den Antrag zur Genehmigung des geplanten Kraftwerkes zurückzuziehen und stattdessen das Potential bestehender Wasserkraftwerke zur Gewinnung zusätzlicher Energie besser zu nutzen,

• an die zuständigen Behörden, die ökologischen Auswirkungen des Projektes sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln den Neubau im Stadtwald Augsburg zu verhindern.

Begründung:

1. Der Lech im Naturschutzgebiet „Stadtwald Augsburg" bedarf dringend einer Vitalisierung, gerade auch im Hinblick auf den Erhalt gefährdeter Biotope im Schutzgebiet. Nur im frei fließenden Bereich können sich flusstypische Lebensräume ausbilden und seltene Arten erhalten. Nach unserer Überzeugung widerspricht das geplante Wasserkraftwerk dem Ziel des Schutzzweckes und verhindert eine zukünftige Renaturierung. Die bestehenden Querverbauungen, die nun zu einem Laufwasserkraftwerk ausgebaut werden sollen, sind nach unserer Ansicht für einen Flussabschnitt in einem Naturschutzgebiet nicht mehr zeitgemäß.

2. Eine Sanierung der Flusssohle ist dringend erforderlich. Die bestehenden Sohlschwellen entsprechen als unüberwindbare Querverbauungen nicht dem Standard zeitgemäßer Wasserbaumaßnahmen, vor allem nicht in einem Schutzgebiet. Zudem tieft sich der Fluss gerade unterhalb der Sohlschwelle bei Flusskilometer 50,4 sichtbar ein. Diese fortschreitende Eintiefung führt zu einem sinkenden Grundwasserstand in wesentlichen Bereichen des „Stadtwaldes Augsburg". Das geplante Wasserkraftwerk würde dieses Problem verschärfen, anstatt es zu lösen.

3. Die Naturschutzgebietsverordnung untersagt eindeutig neue Bauwerke im Schutzgebiet. Nach unserer Auffassung können sich auch bestehende Konzessionsverträge nicht darüber hinwegsetzen. Vielmehr sind bestehende Wasserkraftwerke mit gravierenden Mängeln nach zeitgemäßen Standards des Naturschutzes umzugestalten: Von den 20 Lech-Staustufen verfügt heute gerade eine über ein Umgehungsgerinne, alle anderen Staustufen sind für Fische nicht passierbar. Die Ufergestaltung der älteren Staustufen spiegelt noch immer den ökologischen Null-Standard der Bauzeit wieder. Wir treten daher für eine ökologisch verträgliche Erneuerung der bestehenden Wasserkraftwerke ein, um dem Lech den Charakter eines frei fließenden und für Wasserlebewesen durchgängigen Flusses zumindest ansatzweise wieder zurückzugeben.

Kategorie

Resolutionen Umwelt, Klima & VerbraucherInnenschutz

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