Energieausweise der Gebäude der Stadt Augsburg
Status: erledigt | Antwort der Bauverwaltung (pdf)
Energieausweise der Gebäude und Liegenschaften im Besitz der Stadt Augsburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für Nichtwohngebäude bzw. für Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, besteht eine Aushangpflicht für Energieausweise ab dem 1. Juli 2009. Für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2010 der Energieausweis Pflicht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgende
Anfrage:
1. Für welche Gebäude im Besitz der Stadt Augsburg mit nennenswerten Gebäude-energieverbräuchen (Wohn-, Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Bildungseinrichtungen etc.) existieren bisher keine Energieausweise?
a) Warum wurden hier keine Energieausweise erstellt?
b) Bis zu welchem Datum sollen für alle diese Gebäude Energieausweise erstellt werden?
2. Welche Gebäude im Besitz der Stadt Augsburg erfüllen den Passivhaus- bzw. Energieplushausstandard?
a) Welche Neubauten sind in diesem Standard in Planung?
b) Welche Gebäudesanierungen hin zu diesem Standard sind in Planung?
3. Bei wievielen Gebäuden im Besitz der Stadt Augsburg weisen die Energieausweise einen Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung bezogen auf die Gebäudenutzfläche ANn von unter 110 kWh/(m²a), von 111 bis 200 kWh/(m²a), von von 201 bis 300 kWh/(m²a), von 301 bis 350 kWh/(m²a), von 351 bis 400 kWh/(m²a), über 400 kWh/(m²a)? Welche Gebäude weisen Energieverbrauchswerte über 400 kWh/(m²a) auf?
4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Augsburg aus den Ergebnissen der Untersuchungen zur Erstellung der Energieausweise für die Gebäude im Besitze der Stadt Augsburg
a) für die zukünftige Nutzung?
b) für notwendige Energiesanierungen?
c) Immobilienmanagement und Sanierungszyklus?
5. Wie beurteilt die Stadt Augsburg die Ergebnisse der Untersuchungen zur Erstellung der Energieausweise für die Gebäude im Besitze der Stadt Augsburg?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Erben Martina Wild