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Satzung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Augsburg eingeführt
Der Augsburger Stadtrat wird heute erstmals eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden verabschieden. Damit wird zukünftig ein einheitliches Verfahren gewährleistet.
Fraktionsvorsitzende Martina Wild: “Aufgrund eines GRÜNEN Antrags wird mit der Einführung dieser Satzung ein großer Schritt bei der direkten Bürgerbeteiligung gemacht. Die neue Satzung sorgt für mehr Transparenz und für eine Informationspflicht von Seiten der Stadt. Denn die Anmeldung von Bürgerbegehren soll nun möglichst frühzeitig und im Rahmen eines Informationsgespräches zwischen Vertreter*innen des Bürgerbegehrens und dem/der Oberbürgermeister*in oder seiner/seinem Vertreter*in erfolgen. Als Hilfestellung für die Initiator*innen wird außerdem eine Unterschriften-Musterliste von der Stadt Augsburg bereitgehalten.”
Mit der neuen Satzung soll vermieden werden, dass die Sammlung von Unterschriften für eine letztlich rechtlich unzulässige Fragestellung alle frustriert, sowohl die Initiatoren, als auch die Bürgerschaft und den Stadtrat und schadet dem direktdemokratischen Instrument des Bürgerbegehrens. Martina Wild weiter: “Auch wenn keine detaillierte Rechtsberatung stattfindet, könnte unserer Meinung dieses Informationsgespräch dazu beitragen, bereits in einem frühen Stadium Hinweise in Bezug auf eine unzulässige Fragestellung und/oder einer unzulässige Begründung zu geben. Deshalb ist es ein gutes und wichtiges Zeichen des Stadtrates eine solche Satzung zu verabschieden und somit die Initiator*innen mit einem Informationsgespräch von Anfang an zu unterstützen. Sinnvoll wäre es aus Sicht der Grünen Fraktion zudem, wenn neben den Informationsgesprächen auf kommunaler Ebene zukünftig eine unabhängige Prüfstelle auf Landesebene eingerichtet würde, die rechtsverbindlich die Zulässigkeit vorab feststellen kann. Für eine dafür nötige Änderung der Gemeindeordnung werden wir uns auf Landesebene einsetzen.”
Hintergrund:
Augsburg ist die Stadt der Bürgerbegehren. In keiner anderen bayerischen Stadt wurden seit 1995 so viele Bürgerbegehren angestoßen und auch Bürgerentscheide abgehalten. Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Augsburger*innen Beteiligung und direkte Demokratie nicht nur schätzen, sondern sie auch aktiv einfordern. Bürgerbegehren durch den Stadtrat abzulehnen, führt immer zu großer Unzufriedenheit und schließlich zur Politikverdrossenheit: bei den Initiator*innen, die sich Gedanken über Entwicklungen in unser Stadt machen und sich engagiert haben, bei Bürger*innen, die mit ihrer Unterschrift ihren demokratischen Willen zum Ausdruck gebracht haben. Ebenso sind Politiker*innen betroffen. Sie sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, einen Bürgerentscheid aus politischem Kalkül an der Frage der Zulässigkeit scheitern lassen zu wollen.
GRÜNE ANTRÄGE
Umgang mit Bürgerbegehren:
<link fraktion00 antraege1 antraege-detail article umgang_mit_buergerbegehren>
gruene-augsburg.de/fraktion00/antraege1/antraege-detail/article/umgang_mit_buergerbegehren/
Änderungsantrag zum Satzungsentwurf zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Augsburg:
<link fraktion00 antraege1 antraege-detail article aenderungsantrag_zum_satzungsentwurf_zur_durchfuehrung_von_buergerbegehren_und_buergerentscheiden_in_der_stadt_augsburg>
Kategorie
Demokratie, Beteiligung & Datenschutz Friedensstadt Pressemitteilungen Pressemitteilungen Fraktion Startseite
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