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19.05.21
Status: in Bearbeitung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle hat die Stadt Augsburg im vergangenen Jahr einen wichtigen Schritt zum Abbau von Ausgrenzung und zur Beratung von Diskriminierungsopfern gemacht. Damit sendet die Stadt ein wichtiges Signal in Richtung aller Menschen aus, die von struktureller oder individueller Diskriminierung betroffen sind. Darüber hinaus müssen jedoch weitere Instrumente einer “Stadt für alle” geschaffen werden. Ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Einführung einer Antidiskriminierungssatzung.
Deshalb stellen die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und CSU folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine städtische Antidiskriminierungssatzung nach den Grundsätzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu prüfen. Diese Antidiskriminierungssatzung soll die Empfänger/innen städtischer Zuschüsse zu voller Gleichbehandlung verpflichten. Wer Gelder von der Stadt bezieht, muss Angebote und Strukturen so gestalten, dass niemand Ausgrenzung und Diskriminierung erfährt sowie Teilnahme- und Teilhabebarrieren proaktiv abgebaut werden. Hierbei ist die u.a. in Art. 140 GG festgelegte besondere Rolle der Religionsgemeinschaften und Kirchen im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung zu berücksichtigen. Verstöße gegen die Bestimmungen der Satzung sollen die Streichung städtischer Zuschüsse zur Folge haben können, sofern dies rechtlich möglich ist. Für die Prüfung der Einführung einer solchen Satzung sind die Erarbeitung eindeutiger Kriterien für Gleich- bzw. Ungleichbehandlungen, die fachlichen Möglichkeiten der Stadtverwaltung zur Überwachung dieser Kriterien sowie der hierfür erforderliche Ressourcenaufwand zu ermitteln.
Hintergrund:
Im Sinne einer offenen Stadtgesellschaft kann eine Antidiskriminierungssatzung ein elementarer Baustein sein, um Empfänger/innen von öffentlichen Zuschüssen zur vollen Gleichbehandlung - unter Berücksichtigung der besonderen Rolle der Religionsgemeinschaften und Kirchen - zu verpflichten. Das übergeordnete Ziel einer Antidiskriminierungssatzung besteht darin, eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu fördern. Der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, rassistischer oder antisemitischer Zuschreibungen, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexueller oder geschlechtlicher Identität, Familienstand / Änderung des Familienstands sowie sozialem Status soll damit entschieden entgegengewirkt werden.
Bei der Entwicklung einer Antidiskriminierungssatzung ist eine Orientierung an bereits bestehenden Bestimmungen sinnvoll. Die Demokratieklausel des Büros für gesellschaftliche Entwicklung oder entsprechende Vorgaben des Sozialreferats können beispielsweise als konzeptionelle Grundlage dienen. Zudem gibt es in München bereits eine Antidiskriminierungsverordnung und in Nürnberg eine sogenannte „Antidiskriminierungsklausel für das Gewerbe und Leitlinien für die Wohnungswirtschaft“, die gute Anregungen liefern können. Auch das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) kann bei der Entwicklung einer Antidiskriminierungsklausel berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Verena von Mutius-Bartholy Peter Rauscher Franziska Wörz
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
Dr. Deniz Anan Serdar Akin Dr. Stefan Wagner
Stellv. Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadtrat
Leo Dietz Ralf Schönauer Ruth Hintersberger
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
Sabine Slawik Thomas Lidel
Stadträtin Stadtrat
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