Bus-Kartell

Status: in Bearbeitung

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in einem Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 4. April 2018 heißt es, dass die zuständige Staatsanwaltschaft bereits seit 2016 gegen mehrere Busunternehmen und Privatpersonen in Bayerisch-Schwaben wegen des Verdachts einer kartellrechtswidrigen Absprache ermittelt.

Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, durch kartellrechtswidrige Absprachen, unter anderem den AVV Augsburg - und damit mittelbar auch die Stadt Augsburg - möglicherweise in Millionenhöhe geschädigt zu haben.

Die strafrechtlichen Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche seitens des AVV Augsburg bzw. der Stadt Augsburg ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht erfolgt.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher zunächst die folgenden

 

Anfragen:

 

1.   1. Wurde seitens der Verwaltung der Stadt Augsburg die Frage geprüft, ob dem AVV Augsburg und/oder der Stadt Augsburg gegen die Busunternehmen und Privatpersonen, die eine kartellrechtwidrige Absprache getroffen haben, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, zumindest dem Grunde nach, zustehen?

2.    2. Falls ja: Zu welchem Ergebnis gelangte diese Prüfung?

 

Zudem stellen wir für den Fall, dass eine Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz noch nicht erfolgt ist, folgenden

Antrag:

 

1.      1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe der Stadt Augsburg zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Busunternehmen und Privatpersonen, die kartellrechtwidrige Absprachen getroffen haben, zustehen.

2.      2. So diese Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Stadt Augsburg zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die besagten Busunternehmen und Privatpersonen zustehen, wird die Verwaltung der Stadt Augsburg beauftragt, unverzüglich, spätestens nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen, alle rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollumfängliche Geltendmachung der festgestellten Ansprüche sicherzustellen.

3.      3. So die Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass dem AVV Augsburg zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Busunternehmen und Privatpersonen zustehen, wird die Verwaltung der Stadt Augsburg beauftragt, unverzüglich, spätestens nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollumfängliche Geltendmachung der festgestellten Ansprüche seitens des AVV Augsburg zu ermöglichen.

4.      4. Für den Fall, dass die Stadt Augsburg erfolgreich zivilrechtliche Ansprüche in diesem Zusammenhang geltend machen kann bzw. über den AVV Augsburg anteilig Rückzahlungen erhält, werden die entsprechenden Einnahmen hieraus zweckgebunden in eine Rücklage für die Förderung des ÖPNV eingezahlt, aus der die Stadt Augsburg einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss für den AVV Augsburg finanziert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Martina Wild                                             Stephanie Schuhknecht

Fraktionsvorsitzende                                                  stellv. Fraktionsvorsitzende

Kategorie

Anträge Finanzen Mobilität

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