Augsburg bietet die regelmäßige Aufnahme unbegleiteter, minderjähriger Geflüchteter an

Status: beantwortet 

Status: beantwortet | Antwort des Referats 3 vom 11.03.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

 

Die Nachrichten über die Zustände in den Lagern oder ungeschützten Zeltplätzen in den Ländern mit den meisten Flüchtlingsaufnahmen können Augsburg nicht unberührt lassen. Augsburg ist Friedensstadt und sollte nach den großartigen menschlichen und organisatorischen Leistungen während der großen Herausforderungen im Jahr 2015 erneut humanitäre Verantwortung beweisen und sich dauerhaft für die Aufnahme vor allem der Hilflosesten unter den Geflüchteten einsetzen. Engagement, Fachkenntnisse und Expertise sind nach wie vor vorhanden. 

Unsere Fraktion stellt daher folgen

Antrag

 

1.      Die Stadtverwaltung berichtet darüber, wie viele freie Plätze es für unbegleitete minderjährige Geflüchtete derzeit in der Stadt und den freien Trägern gibt.

2.      Der Stadtrat bittet Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, sich bei der Bayerischen Staatsregierung, der Regierung von Schwaben und dem Bundesinnenministerium dafür einzusetzen, dass angesichts der elenden Situation insbesondere minderjähriger und unbegleiteter Geflüchteter in den Lagern der am stärksten belasteten Aufnahmeländer die Friedensstadt Augsburg regelmäßig eine ihren Möglichkeiten entsprechende Zuweisung an Geflüchteten (umF) erhält. Dafür beginnt die Stadt sofort mit der Planung und Reaktivierung der notwendigen Aufnahme- und Versorgungsstrukturen für unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. 

 

 

Begründung

 

Auf der griechischen Insel Lesbos leben derzeit sehr viele Flüchtlinge. Die dortigen Behörden sind mit ihrer Aufnahme, Unterbringung und Betreuung völlig überfordert. Die Zustände sind darum inzwischen katastrophal. Die Lebensbedingungen sind menschenunwürdig. Am meisten leiden darunter die Schwächsten. Sie müssen so schnell wie möglich aus dieser für sie lebensbedrohlichen Situation evakuiert werden. Bayern und Augsburg haben hier eine Chance, ihre humanitäre Seite zu zeigen.§ 23 Abs.1 Aufenthaltsgesetz gibt den Ländern grundsätzlich die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das zu entwickelnde bayerische Landesaufnahmeprogramm soll sich dabei in ein Gesamtkonzept humanitärer Aufnahmen seitens der Europäischen Union sowie des Bundes unter Einbeziehung des UNHCR einfügen. Für ein solches Landesprogramm gibt es bereits Vorbilder in Deutschland: Baden-Württemberg hat mit einem eigenen Landesprogramm Flüchtlinge aus Syrien und aus dem Nord-Irak aufgenommen - vor allem Frauen, die vor dem Terror des Daesh ("IS") geflohen waren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martina Wild                                          Verena von Mutius-Bartholy                    Dr. Pia Haertinger

Fraktionsvorsitzende                              stellv. Fraktionsvorsitzende                    Stadträtin

 

Antje Seubert                                        Matthias Lorentzen                                             Eva Leipprand

Stellv. Fraktionsvorsitzende                    Stadtrat                                                Stadträtin


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