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    20.07.2021

    Antrag: Beschränkungen für E-Scooter im Innenstadtbereich und Bergung aus Gewässern

    Status: in Bearbeitung

     

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

     

    seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter auf Deutschlands Straßen zugelassen und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und wachsender Nachfrage, speziell in den Innenstädten. Auch in Augsburg gibt es mehrere Anbieter, die E-Scooter zum Ausleihen anbieten.

    Jedoch gibt es aus der Bürgerschaft und den Gewerbetreibenden immer wieder und derzeit vermehrt Beschwerden über die Art der Nutzung und Abstellung der E-Scooter. Oft findet man abgestellte E-Scooter quer vor Wohnungseingängen, mitten auf Gehwegen, vor Eingangstüren der Einzelhändler/innen und in Fußgängerzonen. Vor allem die Sicherheit der Verkehrswege wird damit gefährdet und Fußgänger/innen, Menschen mit Behinderung oder auch Eltern mit Kinderwägen haben es schwer, an den teilweise chaotisch abgestellten/liegenden Scootern vorbei zu kommen.

    Auch wird vermehrt festgestellt, dass Personen die E-Scooter nutzen, sich nicht an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln halten und so z.B. in Fußgängerzonen und auf Gehwegen unerlaubt fahren, gleichzeitig zu zweit den Scooter nutzen und somit sich und andere Personen in Gefahr bringen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h immer die vorhandenen Radwege nutzen müssen. Gibt es auf der Strecke keine Radwege, muss die Straße als Ausweichmöglichkeit genutzt werden. Das Fahren in Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist untersagt.

    Eine mögliche Abhilfe für die geschilderten Umstände könnten beispielsweise von der Stadt in Absprache mit den Anbietern festgelegte Abstellflächen in der Innenstadt sein (siehe Beispiel Berlin). Nur dort sollen die E-Scooter nach der Fahrt geparkt werden dürfen. Durch Markierungen am Boden sollen diese deutlich erkennbar sein. Auch technische Vorkehrungen, zum Beispiel im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Anbieter, könnten sicherstellen, dass es nicht mehr möglich ist die E-Scooter wahllos abzustellen und somit der/die Benutzer/in erst die Fahrt und damit die Kosten beenden kann, wenn der Roller ordnungsgemäß geparkt ist. Dies sollte durch eine Anpassung in der Software problemlos möglich sein. Mit den neuen Abstellflächen sollen Gehwege entlastet und dem unkontrollierten Abstellen auf den Gehwegen ein Ende bereitet werden. In Augsburg existieren bereits Sperrflächen, die von der Stadt mit den Anbietern vereinbart wurden. Die neuen Abstellflächen sollen diese Zonen ergänzen und durch die Markierung die Parkmöglichkeiten deutlich machen.

    Weiterhin könnte eine Funktion eingebaut werden, mit der die Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter in Fußgängerzonen (wo eine Benutzung zeitweise erlaubt ist) und vor Denkmälern (bspw. Rathaus) automatisch auf 6 km/h gedrosselt wird. Einige Anbieter wie z.B. Circ und Tier haben bereits solche Funktionen, die das Fahrzeug automatisch verlangsamen sobald sich der Roller laut GPS-Koordinaten in solchen Zonen befindet.

    Ein weiteres Problem sind E-Scooter, die mutwillig in die Stadtbäche geworfen werden und regelmäßig von den Feuerwehren geborgen werden müssen. Hierbei können Chemikalien aus den Akkus austreten, was eine erhebliche Gefahr für die Umwelt darstellt. Dass die Bergungskosten derzeit durch die Allgemeinheit getragen werden, ist eine äußerst unbefriedigende Situation. 

    Die Stadtratsfraktionen CSU und Grüne stellen daher folgenden

     

    Antrag:

    • Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation in Sachen E-Scooter und über etwaige Probleme, die seit der Einführung in Augsburg aufgetreten sind.
    • Die Verwaltung prüft, ob das Abstellen von E-Scootern im Innenstadtbereich verpflichtend auf bestimmte festgelegte Stellplätze beschränkt werden kann.
    • Die Verwaltung nimmt Gespräche zu den vorhandenen Anbietern auf und prüft die Möglichkeiten, mittels Softwaresteuerung die geschilderten Probleme mit den E-Scootern zu lösen.
    • Die Verwaltung teilt mit, ob und unter welchen Umständen für E-Scooter- und Fahrrad-Leihsysteme sowie für kommerzielle Anbieter und Angebote der öffentlichen Hand (z.B. SWA Rad) abweichende Regelungen erlassen werden können.
    • Die Verwaltung prüft, ob etwaige Bergungen, z.B. aus den Stadtbächen, der E-Scooter durch städtische Dienststellen/Feuerwehr auf Kosten der Anbieter erfolgen oder diese selbst zu einer Bergung verpflichtet werden können.
    • Die Verwaltung prüft, ob ein generelles Abstellverbot von E-Scootern an (fließenden) Gewässern, bspw. in der Altstadt, umsetzbar ist.

     

    Mit freundlichen Grüßen 

     

    Leo Dietz                                   Peter Schwab                             Benedikt Lika   

    Fraktionsvorsitzender                 Stv. Fraktionsvorsitzender         Stadtrat

     

    Sabine Slawik                            Matthias Fink                            Bernd Zitzelsberger

    Stadträtin                                   Stadtrat                                     Stadtrat

     

    Verena von Mutius-Bartholy        Peter Rauscher                      Dr. Deniz Anan

    Fraktionsvorsitzende                   Fraktionsvorsitzender             Stv. Fraktionsvorsitzender

     

    Dr. Pia Haertinger                        Franziska Wörz                       Christine Kamm

    Stv. Fraktionsvorsitzende            Stv. Fraktionsvorsitzende        Stadträtin

     

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