GRÜNE fordern deshalb die Benennung einer/s Tierschutzbeauftragten.
Der Tierschutz hat in Deutschland Verfassungsrang und wird durch das Tierschutzgesetz geregelt. In Augsburg fällt dieses Thema in die Zuständigkeit der Abteilung Veterinärwesen im Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen. Die Bandbreite des Arbeitsfeldes ist groß: von der Tierseuchenbekämpfung bis zum Tierschutz in Einzelfällen, wie etwa die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen, die Überwachung gewerblicher und privater Tierhaltungen, die Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren, die Überwachung von Tiertransporten usw. Für die Versorgung von Fundtieren wurden entsprechende Verträge mit dem hiesigen Tierschutzverein bzw. dessen Tierheim geschlossen.
Pia Haertinger, GRÜNES Mitglied im Allgemeinen Ausschuss: „Es gibt darüber hinaus sehr viele weitere Bereiche, in die der Tierschutz hineinwirkt und die eindeutig nicht dem Veterinärwesen zuzuordnen sind. Dazu gehört zum Beispiel das „Augsburger Taubenkonzept“, bei dem es um eine tierschutzgerechte Kontrolle der Taubenpopulation geht und das vom Umweltreferat verantwortet wird. Tierschutz spielt zudem natürlich auch eine große Rolle im Augsburger Zoo, mit dem die Stadt als Gesellschafterin eine eigene Einrichtung betreibt, in der Tiere gehalten werden.“
Das städtische Veterinäramt kann nicht alle Bereiche des Tierschutzes abdecken; hilfreich wäre es daher aus Sicht der GRÜNEN Stadtratsfraktion eine/n kommunale/n Tierschutzbeauftragte/n zu benennen. Martina Wild, Fraktionsvorsitzende: “Ein/e kommunale/r Tierschutzbeauftragte/r könnte Ansprechpartner/in für die Bürger/innen sein; gezielte Informations- und Aufklärungskampagnen zum Tierschutz initiieren und die wichtige Vernetzungsfunktion für die im Tierschutz tätigen Organisationen und Behörden übernehmen und könnte so zur Verbesserung beim Tierschutz in Augsburg beizutragen.“
Ob diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes ausgeführt werden soll oder von einem/einer Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung wahrgenommen wird, darüber soll nach einem Antrag der GRÜNEN Stadtratsfraktion der zuständige Ausschuss beraten und beschließen.