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20.05.21
Neue Windräder für Bayern!
Was sich 2014 verändert hat? Seit dem 17.11.2014 ist in der In der bayerischen Landesbauordnung verankert, dass der Abstand zwischen Windanlage und Wohngebiet das 10-fache an Höhe dieser Anlage betragen muss. Obwohl diese sogenannte 10H-Regelung klimaneutralen, sicheren und sauberen Strom durch den Ausbau weiterer Windkraftanlagen gar verhindert, wurde sie vom bayerischen Verfassungsgericht als verfassungskonform eingestuft. Seither ist der Ausbau von Windenergie in Bayern immer weiter zurückgegangen und mittlerweile nahezu stillgelegt!
Im Klimaschutz-Sofortprogramm der GRÜNEN Fraktion Bayern spielt auch der sogenannte "Aufbruch Wind" eine zentrale Rolle. Die Devise lautet deshalb: #wegmit10h
Unterstütze jetzt unseren Appell für den Ausbau der Windkraft in Bayern und die Abschaffung der 10H-Regelung! Hier unterschreiben
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